Homöopathie selbst von den Vertretern derselben nicht verstanden

BR-Alpha sendete eine Diskussion zur Kontroverse in der Homöopathie:

https://www.br.de/mediathek/video/alpha-thema-gespraech-20012020-homoeopathie-die-kontroverse-av:5de7dbff9a0e5e001a7378d0

Herr Behnke als Vertreter der Carstensstiftung gibt die naturwissenschaftliche Nichtplausibilität zu (Min. 5.03).

Nach Auffassung des Nichtarztes und Philosophen Herrn Mukerji widerspricht Homöopathie angeblich Naturgesetzen (Min 9,24). Auf die Nachfrage welche denn eigentlich kam das Argument: Wo kein Wirkstoff ist, könne auch nichts wirken.

Kommentar:

Der hier behaupteten angeblich fehlenden Plausibilität der Homöopathie aus naturwissenschaftlicher Sicht muss deutlich widersprochen werden.

Tatsächlich ist nicht das Modell der Homöopathie aus naturwissenschaftlicher Sicht unplausibel sondern die bisherigen unwissenschaftlichen Modelle in der Pharmakologie und Biochemie.

Hahnemann hat bereits vor 200 Jahren in seinem Organon ausführlich dargelegt, dass Krankheit keine stoffliche, sondern eine „geistartige“ Entität darstellt.

Da ihm zu dieser Zeit die Erkenntnisse der modernen Quantenphysik nicht bekannt waren konnte er den Sachverhalt der Homöopathie aus naturwissenschaftlicher Sicht nur so darstellen.

Die von der Pharmakologen bemühte Schlüssel-Schlosstheorie für Rezeptoren ist ungeeignet Informationsverarbeitungsprozesse im Organismus, insbesondere im Gehirn, richtig zu erfassen oder naturwissenschaftlich darzustellen. Auch ein Quantencomputer arbeitet nicht auf stofflicher Basis und funktioniert dennoch.

Die Fehlerhaftigkeit der heutigen pharmakologischen Forschung kann jedoch nicht als Argument für die Fehlerhaftigkeit der homöopathischen Theorie ausgelegt werden.

Insofern ist beiden Diskussionsteilnehmern deutlich zu widersprechen. Wer Hahnemanns Thesen der Homöopathie verstanden hat wird nicht behaupten wollen, dass Homöopathie aus naturwissenschaftlicher Sicht unplausibel sei.

Der Beitrag liefert also leider keine Aufklärungsarbeit über das geniale Wirken des Herrn Hahnemann.

Der Homöopathie fehle angeblich eine theoretische Grundlage

Das Deutsche Ärzteblatt führt aus:

„Kernproblem der Diskussion ist zum einen der fehlende wissenschaftliche Nachweis, dass homöopathische Mittel tatsächlich wirken. Für jede Studie, die Befürworter der Heilmethode als Nachweis anführen, wissen Kritiker mindestens eine zu nennen, die das Gegenteil zeigt. Zum anderen fehlt auch eine schlüssige Erklärung, wie Homöopathie überhaupt wirken könnte.“

https://www.aerzteblatt.de/archiv/77721/Alternative-Therapieverfahren-Homoeopathie-in-der-Kritik

Kommentar:

Im Blog wurde regelmäßig ausgeführt, dass schulmedizinische Theorien genauso wenig eine wissenschaftliche Grundlage haben wie die Homöopathie.

Es fehlt insbesondere in der Schulmedizin jede Theorie zur Signalverarbeitung im Gehirn, welche in der Lage ist die beobachteten Phänomene zu erklären.

Dabei handelt es sich um quantenphysikalische Vorgänge für die bisher keinerlei wissenschaftliche Grundlage existiert.

Die Schlussfolgerung, dass lediglich für die Homöopathie eine wissenschaftliche Grundlage fehlen würde ist deshalb glaubens- und religionsorientiert und hat keinerlei Nachweis in der wissenschaftlichen Literatur.

Generelle Impfpflicht durch Mehrfachimpfstoff

Die Apothekerzeitung hat sich mit der Frage befasst, ob ein Monoimpfstoff für Maser importiert werden soll in Anbetracht der nun verabschiedeten Impflicht.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, monovalente Masernvakzine zu importieren – in der Schweiz kommt ein von

für das Unternehmen  Berna zugelassener monovalenter Impfstoff in geringer Dosenzahl zum Einsatz. Die Fachinformation dazu findet man online unter dem Namen Measles Vaccine (live). Produzieren soll den Impfstoff das Serum Institute of India.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/29/kein-bedarf-an-masern-monoimpfstoffen/chapter:2

Kommentar:

Hier wird von Herrn Span eine generelle Impfpflicht ohne Notwendigkeit gegen mehrere Kinderkrankheiten eingeführt.

Dafür reicht der Gesetzentwurf jedoch nicht aus. Ob das Gesetz insgesamt überhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht und der Menschenrechtskonvention Bestand haben wird ist mehr als fragwürdig.

Unzweifelhaft wird durch das Gesetz das Recht des Kindes auf harmlose Kinderkrankheiten, sowie auf Schutz vor Eingriffen des autoritären Staates verletzt.

Jedes Kind hat ein Recht auf ein gesundes Abwehrsystem. Dieses Recht wird durch die Unterdrückung von harmlosen Kinderkrankheiten verletzt.

vgl. Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrecht

 

DHEA für Patienten

Das Hormon ist in Deutschland nicht zugelassen, wurde jedoch von den amerikanischen Forschern bei Versuchen zu Lebensverlängerung verwendet.

Der Arzneimittelbrief ist nachfolgend aufrufbar.

https://der-arzneimittelbrief.de/de/textdateiupload/2007,41,14_9866.pdf

Er kommt zu der Auffassung DHEA sei ohne wesentliche Wirkung.

Kommentar:

Die Einnahme von DHEA wurde in einer Studie über zwei Jahre beobachtet um einen behaupteten Antiagingeffekt überprüfen zu können. Das Ergebnis fiel negativ aus.

Hier wird es für Patienten verwendet um zusammen mit alternativmedizinischer Behandlung zumindest ein Fortschreiten der Lebensbeendigungsprogramme zu verlangsamen und so ein verlängertes Leben mit weniger Altersbeschwerden zu ermöglichen. Es hat in der beschriebenen Studie keine gravierenden Nebenwirkungen gezeigt. Damit dürfte es vertretbar sein es als off-label Medikament zusätzlich zur normalen alternativmedizinischen Behandlung einzusetzen.

Placebodiskussion

Die AHZ hat einen Beitrag heraus gegeben:

Homöopathische Prüfsymptome unter Placebo? Von Michael Teut, Jörn Dahler

Dazu werden diverse Hypothesen aufgestellt, u. a.:

Hypothese 5: Fehlerhafte Durchführung

Natürlich könnten auch fehlerhafte Herstellung, Lagerung oder Verpackung der Verum- oder Placebomedikation sowie fehlerhafte Durchführung, Dokumentation und Auswertung der Daten zu fehlerhaften Ergebnissen führen. In der Realität lässt sich dies nur durch eine optimale Qualitätskontrolle überprüfen. Im Fall unserer Okoubaka-Prüfung gehen wir davon aus, dass durch Auswahl herausragender Kooperationspartner (Hersteller, Prüfapotheke) und die Anwendung von strengen Qualitätskontrollen die Qualität optimal gesichert war.

Diskussion

Das Phänomen „Prüfsymptome unter Placebo“ und die damit verbundene Schwierigkeit, Unterschiede in der Verum- und Placebogruppe nachzuweisen, wirft weitreichende Fragen zur Wirkweise homöopathischer Arzneimittel und zur externen Validität der historischen Arzneimittelprüfungen auf, da die homöopathische Arzneimittelprüfung ein Grundbaustein des therapeutischen Systems darstellt und die Qualität der Prüfungen die Quellen und somit unsere Werkzeuge maßgeblich bestimmen. (AHZ 2013; 258(6): 22-25).

Kommentar:

Hahnemann hat von seinen Schülern verlangt, dass sie ihre homöopathischen Arzneimittel selbst herzustellen haben.

Die Schlussfolgerung der Autoren, das Verlassen auf „herausragende Kooperationspartner“ wäre nach Hahnemann bereits unzulässig.

Das Hauptproblem ist jedoch die Unterscheidung von Placebosymptomen, die auch ohne jedes homöopathische Mittel, alleine durch den Glauben und die Einbildung verursacht werden von den wirklichen Prüfungssymptomen des homöopathischen Mittels zu unterscheiden. Für diese Unterscheidung hilft die Analyse des Beitrages leider nicht wirklich weiter. Auf dieser Basis konnten sich Irrlehren von Scholten und Sankaran in die Homöopathie der Gegenwart einschleichen und dort ihre zerstörerische Wirkung entfalten.

Homöopathie heilt nicht auf der Basis von Aberglauben und Placebosymptomen, sondern auf der Basis der pathologischen Prüfungssymptome. Andernfalls zerstört sie die Gesundheit. Auch das wird gerne von den Vertretern des Aberglaubens übersehen. Der angerichtete Schaden wird dann nicht der Homöopathie zugeschrieben, obwohl er oft genug durch sie entsteht.

Körperliche Unversehrheit

„Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_k%C3%B6rperliche_Unversehrtheit

Ärzte für individuelle Impfentscheidung sprechen sich gegen Impfzwang aus:

https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/stellungnahme-masernschutzgesetz-offener-brief-an-jens-spahn.html

Der von Herrn Span behauptete Masernnotfall liegt offensichlich nicht vor.

Hier ist eine verfassungswidrige Gesetzesvorlage in Vorbereitung.

Das höchste Gut der köperlichen Unversehrheit wird nur in Unrechtstaaten mißachtet. Es sollten in Deutschland besonders hohe Anforderungen für derartige Eingriffe gestellt werden. Wir lassen und von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache überraschen.

pathologische Homöopathie

Hier ist die Liste der Nebenwirkungen von Atorvastatin:

Infektionen und parasitäre Erkrankungen

Häufig: Nasopharyngitis

Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems

Selten: Thrombopenie

Erkrankungen des Immunsystems

Häufig: allergische Reaktionen

Sehr selten: anaphylaktische Reaktionen

Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen

Häufig: Hyperglykämie

Gelegentlich: Hypoglykämie, Gewichtszunahme, Anorexie

 

Psychiatrische Erkrankungen

Gelegentlich: Alpträume, Schlaflosigkeit

 

Erkrankungen des Nervensystems

Häufig: Kopfschmerzen

Gelegentlich: Benommenheit, Parästhesien, Hypästhesien, Störung des Geschmacksempfindens, Amnesie

Selten: periphere Neuropathie

 

Augenerkrankungen

Gelegentlich: verschwommenes Sehen

Selten: Sehstörungen

 

Erkrankungen des Ohrs und des Labyrinths

Gelegentlich: Tinnitus

Sehr selten: Hörverlust

 

Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums

Häufig: pharyngolaryngeale Schmerzen, Nasenbluten

 

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts

Häufig: Verstopfung, Blähungen, Dyspepsie, Übelkeit, Durchfall

Gelegentlich: Erbrechen, Ober- und Unterbauchschmerzen, Aufstoßen, Pankreatitis

 

Leber- und Gallenerkrankungen

Gelegentlich: Hepatitis

Selten: Cholestase

Sehr selten: Leberversagen

 

Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes

Gelegentlich: Urtikaria, Hautausschlag, Pruritus, Alopezie

Selten: angioneurotisches Ödem, bullöses Exanthem einschl. Erythema multiforme, Stevens-Johnson-Syndrom und toxische epidermale Nekrolyse

 

Skelettmuskulatur-, Bindegewebs- und Knochenerkrankungen

Häufig: Myalgie, Arthralgie, Schmerzen in den Extremitäten, Muskelspasmen, Gelenkschwellungen, Rückenschmerzen

Gelegentlich: Nackenschmerzen, Muskelschwäche

Selten: Myopathie, Myositis, Rhabdomyolyse, Tendopathie (manchmal verkompliziert durch eine Sehnenruptur)

Nicht bekannt: immunvermittelte nekrotisierende Myopathie (siehe Abschnitt 4.4)

 

Erkrankungen der Geschlechtsorgane und der Brustdrüse

Sehr selten: Gynäkomastie

 

Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort

Gelegentlich: Unwohlsein, Asthenie, Schmerzen im Brustkorb, periphere Ödeme, Erschöpfung, Fieber

https://www.gelbe-liste.de/produkte/Sortis-20-mg-Kautabletten_538155/fachinformation

Kommentar:

Wir haben in den letzten Jahren herausgearbeitet, dass der heutigen Homöopathie überwiegend Placebosymptome der homöopathischen Mittelprüfung zugrunde liegen.

Daraus haben wir geschlussfolgert, dass eine Placebo-Homöopathie nicht geeignet ist chronische Krankheiten zu bessern oder zu heilen.

Als Alternative bietet sich der Rückgriff auf die gesicherten pathologischen Symptome bei der Arzneimittelprüfung an.

Doch auch diese Alternative ist nur sehr eingeschränkt geeignet die Lebensbeendigungsprogramme um zu programmieren.

In diesem Beitrag wird das schulmedizinische Medikament Atrovastatin aus der ärztlichen Arzneimittelinformation vorgestellt.

Wir sehen an den aufgelisteten Nebenwirkungen, dass diese viel Ähnlichkeit mit den Hahnemannschen Prüfungssymptomen haben.

Auch hier ist anzunehmen, dass ein großer Teil der Symptome Placebocharakter haben und auch ohne Wirkstoff alleine durch die Einnahme eines Placebos produziert werden können.

Der schulmedizinische Ansatz geht davon aus, es seien im Körper bestimmte Signalwege vorhanden die durch diesen Wirkstoff gehemmt werden könnten.

Dieser Ansatz ist aus alternativmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar.

Dennoch können wir an den pathologische Symptomen des Medikamentes erkennen für welche Krankheiten es geeignet sein könnte und ggf. Heilwirkung entfaltet.

In umfangreiche Studien hat das Medikament eine lebensverlängernde Wirkung gezeigt. In geringer Dosierung von 10 mg täglich verursacht es normalerweise keine Nebenwirkung und kann deshalb gefahrlos und unproblematisch über einen langen Zeitraum zur Dämpfung der Lebensbeendigungsprogramme verwendet werden. Alleine wird es dafür jedoch nicht ausreichend sein.

Von anderen Alternativmedizinern liegen hierzu leider keine Erfahrungsberichte vor.

Warnhinweis: Das hier diskutierte Medikament ist nicht für Selbstbehandlung oder selbst Diagnose von Patienten vorgestellt worden sondern für die Diskussion unter Ärzten. Es sollte demzufolge nicht ohne ärztlichen Rat eingenommen werden.

Riechtest – Parameter der Lebensbeendigungsprogramme

Das Deutsche Ärzteblatt führt aus:

„Bereits jetzt könnten dagegen Riechtests von Ärzten genutzt werden, um den Gesundheitszustand der Senioren zu beurteilen. Der klinische Nutzen solcher Tests bleibt jedoch fraglich, solange es weder für den Morbus Parkinson noch für den Morbus Alzheimer Behandlungen gibt, die den Krankheitsausbruch verhindern oder den Verlauf verlangsamen können.“

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102744/Geruchsstoerungen-erhoehen-Sterberisiko-im-Alter

Kommentar:

Die Untersuchung der Fähigkeit Gerüche wahrzunehmen und zu differenzieren ist nach diesen Untersuchungen geeignet um das Sterberisiko einzuschätzen.

Bei der Beurteilung der Lebensaufbau- und der -beendigungsprogramme sind wir darauf angewiesen einen relativ objektiven Parameter zu finden, der uns über den Zustand der Selbstzerstörung des Organismus Auskunft gibt.

Die Analyse der Riechfähigkeit könnte so ein Parameter sein, wenn er im Zusammenhang mit anderen Parametern betrachtet wird.

Als Hauptrisiken der Lebensbeendigung sind heute Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt bekannt.

Zur Beurteilung des Herzinfarkt und Schlaganfallrisiko ist die Beurteilung der Blutgefäße erforderlich.

Wenn das Krebsrisiko eingeschätzt werden soll ist erforderlich die Abwehrkräfte des Organismus einzuschätzen.

Die Fähigkeit zu Riechen zeigt aus alternativmedizinischer Sicht an inwiefern das Gehirn von den Lebensbeendigungprogrammen bereits angegriffen und zerstört wird.

Der Angriff gegen den restlichen Körper folgt normalerweise parallel dazu.

Das Sterberisiko war bei den Senioren am höchsten, die ihren Gesundheitszustand am besten eingestuft hatten.

Dieser Feststellung scheint aus alternativmedizinischer Sicht nicht zufällig. Der Gesundheitszustand wird von durchschnittlichen Patienten immer dann als gut eingeschätzt, wenn er nicht über akute oder chronische Krankheiten klagt.

Wir wissen aus den Erfahrungen der Alternativmedizin, dass akute Krankheiten für das Erreichen eines hohen Alters und einer guten Gesundheit auf lange Gesicht gesehen erforderlich sind. Sie bilden das Gegengewicht gegen chronische Krankheiten und verlängern auf diese Art und Weise das Leben. Insofern lässt sich diese Beobachtung einordnen.

Was können wir daraus schlussfolgern?

Wenn wir die Lebensbeendigungsprogramme einschätzen wollen, ist ein standartisierter Reichtest von großem Nutzen.

Wir beschäftigen uns später weiter mit dem Thema.

Diskussion Bewusstsein durch künstliche Intelligenz

Die Diskussionsrunde der FAZ zur künstlichen Intelligenz gibt Herr Müller die Auffassung von Hawking wieder.

„Doch das sei nicht alles — diese könnten nicht nur Jobs, sondern auch die Menschen an sich gefährden. „Künstliche Intelligenz könnte einen eigenen Willen entwickeln“, sagte er und fügte hinzu: „Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz könnte entweder das Schlimmste oder das Beste sein, was den Menschen passiert ist.

Es gibt nicht „die KI“ – als KI im Kleinen für Roboter in der Fertigung mag es ja okay sein – nicht aber, wenn KI zum Analysieren und Denken im Grossen benutzt, siehe Gefahr eines Bewusstseins.“

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/ingenieure-warnen-vor-desaster-mit-kuenstlicher-intelligenz-16119666.html#void

Kommentar:

Es wird von der Gefahr eines Bewusstseins gesprochen. Wir haben uns im Zuge der Beschäftigung mit der Entstehung des Lebens in früheren Beiträgen bereits mit der Frage des Bewusstseins bei einfachsten Lebensformen beschäftigt.

Dabei bin ich davon ausgegangen, dass Bewusstsein eine Evolution durchmacht und in der ersten Stufe zuerst die Kontrolle über das Lebewesen umfasst. Diese Kontrolle ist in Form von Dienstprogrammen auf quantenmechanischer Ebene programmiert und meldet sich erst mit Handlungsanweisungen an das Großhirn, wenn ein Regelkreis gestört ist.

Anders formulieren kann man diesen Vorgang als die Quantensynchronisation des gesamten Organismus verstehen.

Der Organismus muss ständig jede einzelne Zelle mit einer oder mehreren Stammzellen vergleichen bzw. abgleichen oder synchronisieren. Diese ursprüngliche Quantensynchronisation des Organismus kann auch als erste Bewusstseinsebene verstanden werden.

Das bis heute nicht verstandene Problem der Krebsentstehung dürfte auf einer gestörten Quantensynchronisation des Organismus beruhen und auf der unverstandene Unterdrückung dieser Synchronisationsebene durch medizinisch unangemessene Eingriffe bzw. durch die Lebensbeendigungsprogramme. Das wurde bereits ausreichend ausgeführt.

Gehen wir mit diesen Betrachtungsweisen an einen Computer auf digitaler Basis und der Organisationsstruktur der künstlichen Intelligenz heran stellen wir schnell fest, dass hier die wesentlichen Voraussetzungen des Lebens nicht gegeben sind.

Das ist zuerst Stoffwechsel, Selbstreproduktion und Anpassung an die Umwelt.

Der Computer hat keine von diesen Eigenschaften aufzuweisen. Er ist nicht in der Lage sich selbst zu reproduzieren und an die Umwelt anzupassen oder Energiequellen von sich aus zu erschließen.

Wenn Physiker dann von einer Gefahr des Bewusstseins bei Maschinen sprechen, haben sie das Problem des Bewusstseins in der Evolution und seine Bindung an das Leben verkannt.

Die «Teufelsaustreiber»

Die NZZ berichtet einen Kriminalfall 1966, dennoch von höchster Aktualität:

„Vor dem Geschworenengericht am Hirschengraben müssen sich sechs Mitglieder einer im Schatten des Katholizismus wuchernden Sekte verantworten. Sie haben im idyllischen Ringwil, einem Weiler Hinwils im Zürcher Oberland, im Frühling 1966 die 17-jährige Bernadette Hasler so lange misshandelt, bis ihr Herzschlag stoppte. Ihre Begründung für das Martyrium des Mädchens: «Gott hat es so gewollt!»“

https://www.nzz.ch/schweiz/die-teufelsaustreiber-von-ringwil-ld.1455099

Kommentar:

Wir kennen von Sigmund Freud die Theorie des Todestriebes. Er vertrat die Auffassung, dass es neben diversen anderen Trieben auch einen Trieb zur Beendigung des Lebens geben müsse.

Aus den Beobachtungen der letzten Jahre wissen wir, dass es zwar keinen Todestrieb gibt aber Lebensbeendigungsprogramme, welche von der Evolution mitgegeben wurden um das Leben gesetzmäßig in einem relativ engen begrenzten Zeitraum zu beenden. Diese stehen im Gleichgewicht zu den Lebensaufbauprogrammen.

An dem oben berichteten Kriminalfall sehen wir wie sich Hass religiös motivierter und standardisierter selbst ernannter Glaubensverkünder gegen andere Menschen richtet. Im konkreten Fall wurde eine 17-jährige junge Frau in einem religiös motivierten waren so lange misshandelt bis sie starb.

In Deutschland sterben jedoch auch genügend Kinder ohne religiös motivierten waren, einfach in dem sie von den Eltern misshandelt werden.

Dieses Handeln beweist den Hass der der Täter gegen ihre Opfer.

Im vorgestellten Kriminalfall wurden von den Beteiligten die eigenen Hassgefühle offensichtlich gegen das anscheinend wehrlose 17-jährige Opfer gerichtet.

Anmerkung: Die Ausüfhrungen sind als Diskussionsgrundlage für Ärzte gedacht und dienen nicht der Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung.